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Jawohl, Sie haben richtig gelesen. Zwar formuliert es die ProSpeciesRara in Ihrer Kampagne "Vielfallt für alle" etwas diplomatischer, doch wenn man Klartext liest, bückt sich unsere Regierung wiedereinmal vor der EU* - und zwar gaaaaanz tief.
Im Grunde genommen geht es "nur" um eine strengere Umsetzung der "Saat- und Pflanzgut- Verordnung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD)", speziell den Art. 29 Lokalsorten.
Bis heute vertraten die Schweizer Behörden bei der Interpretation des Art. 29 eine liberale Haltung und stellten bei der Umsetzung der Verordnung eher die Erhaltung, Förderung und Verfügbarkeit der Vielfalt beim Saatgutangebot in den Vordergrund, und gingen daher auch nicht auf die Gruppe der traditionellen Handelssorten ein.
Laut ProSpeciesRara gab es auch keinen direkten Handlungsbedarf, da alle Handelspartner die gesetzlichen Bedingungen (z.B. Garantie der Sortenechtheit, Sauberkeit, Gesundheit und Keimfähigkeit) des gehandelten Saatgutes eingehalten haben.
Die neue Haltung der Schweizer Behörden sei eine Reaktion auf das überarbeitete EU-Saatgutverkehrsgesetz (Link führt zu Bericht der europäischen SaveOurSeeds - Organisation), welches das Inverkehrbringen von Saatgut im EU-Raum weit restriktiver handhabt als bisher in der Schweiz üblich.
Das heisst, bis anhin durften in der Schweiz zur Erhaltung der Artenvielfallt Lokalsorten, Landsorten und traditionelle alte Handelssorten vermehrt und in Umlauf gebracht werden, auch wenn diese die Kriterien (weiter unten) zum Teil nicht erfüllten.
Wenn die Schweiz das EU-Recht übernimmt, dann gibt es gemäss ProSpeciesRara nur noch die Möglichkeit, Sorten, die in die Kategorie Lokal- oder Landsorte fallen, auf eine spezielle Liste für "Erhaltungssorten" zu setzen. Also keine alten Handelssorten mehr.
Zu ergänzen ist, dass die Schweiz streng genommen allerdings nur über eine einzige in der Schweiz gezüchtete und in der Schweiz zugelassene Sorte verfügt: Die Blaue St. Galler. Diese Sorte ist interessanterweise das Resultat einer Kreuzung aus zwei ProSpeciesRara-Sorten, die zuvor dank der bisher liberalen Haltung der Behörden von ProSpeciesRara und ihren Sortenbetreuer/ -innen in den letzten 26 Jahren erhalten werden durfte.
Neben den Sorten die auf der Liste für "Erhaltungssorten" (bei jedem Land unterschiedlich) stehen, dürfen dann nur noch Sorten die in einem Land des EU-Raumes angemeldet sind vervielfacht und gehandelt werden.
Um eine Sorte an zu melden, muss diese die sogenannten DUS - Kriterien erfüllen:
D steht für "different = unterscheidbar" - Die Sorte muss sich von allen anderen bereits angemeldeten Sorten unterscheiden.
U steht für "uniform = einheitlich" - Die Sorte muss einheitlich sein.
S steht für "stable = stabil" - Die Sorte muss über Generationen hinweg ihre sortentypischen Merkmale beibehalten.
Der monopolisierende Nebeneffekt entsteht alleine schon durch diese Kriterien: Denn die meisten der alten Sorten können vor allem bei der Einheitlichkeit diese Kriterien nicht einhalten.
Hybridsorten dagegen schon!
Anektote zu den Hybridsorten, übernommen aus Wikipedia:
Die Verwendung von Hybriden hat für den Landwirt den Nachteil, dass Nachkommen von Hybriden deutlich an Fruchtbarkeit verlieren. Beim Anbau von aus Hybriden erzeugtem Saatgut kommt es beispielsweise bei Mais zu Ertragsreduktionen von etwa 30%. Der übliche Saatgutpreis beträgt nur ein Teil dieser Ertragseinbuße, weshalb sich der jährliche Saatgutzukauf aus betriebswirtschaftlicher Sicht lohnt.
Mit dieser Gesetzgebung könnten unsere Bauern also von Saatgutanbietern (grössere Firmen) abhängig werden!
Quellenangabe:
- http://www.prospecierara.ch
- http://www.vielfalt-fuer-alle.ch
- http://www.admin.ch
- http://www.saveourseeds.org
- http://de.wikipedia.org
* kay.ch möchte darauf hinweisen, dass mit der "EU" nicht die europäische Bevölkerung oder Mentalität gemeint ist, sondern die Regierungen.
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